Imprint

Inhaltlich Verantwortlich

Neulant van Exel GmbH
Konzept, Design und Produktion
Schlesische Str. 27, Haus 2
10997 Berlin

mail: info@neulantvanexel.de

Office: +49 (0) 30 61650114
Marian Neulant: +49 (0) 1775507823
Axel van Exel: +49 (0) 1782580326

Haftungshinweis

Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte keine Gewähr übernehmen.

Verweise und Links

Unser Angebot enthält Verweise und Links zu externen Webseiten Dritter, die außerhalb unseres Verantwortungsbereiches liegen und auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Trotz vorheriger inhaltlicher Kontrolle auf mögliche Rechtsverstöße können wir keine Haftung für die Inhalte externer Webseiten übernehmen. Für den Inhalt der externen Webseiten sind stets deren Anbieter verantwortlich. Bei Bekanntwerden von rechtswidrigen Inhalten werden wir derartige Links umgehend entfernen.

Allgemeine Vertragsbedingungen

der

Neulant van Exel GmbH, Schlesische Straße 27, 10997 Berlin

Die Neulant van Exel GmbH (im Folgenden „NvE“) bietet ihren Kunden (im Folgenden: „Auftraggeber“) Design-, Werk- und Dienstleistungen verschiedenster Art an. NvE handelt dabei in ihrer Eigenschaft als Künstler-GmbH und erbringt keine Ingenieurleistungen. Sämtliche von NvE an den Auftraggeber zu erbringenden Leistungen richten sich, soweit zwischen den Parteien nicht zumindest in Textform (E-Mail) anders vereinbart, nach den nachfolgenden Vertragsbedingungen (im Folgenden: „Vertrag“). Etwaige AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung.

 

1. Vertragsgegenstand

1.1 Der Auftraggeber beauftragt NvE, die zwischen den Parteien näher zu spezifizierenden Leistungen zu erbringen.

1.2 NvE wird die vereinbarten Leistungen in den vereinbarten Formaten zur Verfügung stellen.

1.3 Soweit nicht anders vereinbart, wird NvE die vereinbarten Leistungen selbst, ggf. durch geeignete Unterauftragnehmer, erbringen. Der Auftraggeber stimmt dem Einsatz entsprechender Unterauftragnehmer zu.

1.4 NvE wird auf selbstständiger Basis für den Auftraggeber tätig. NvE ist grundsätzlich in der Bestimmung von Zeit, Dauer und Ort der Leistungserbringung frei.

1.5 Soweit die Parteien für die Fertigstellung der vertragsgegenständlichen Leistungen konkrete Fristen vereinbart haben, wird NvE diese einhalten oder den Auftraggeber rechtzeitig unter Angabe des Grundes darauf hinweisen, dass die vereinbarte Frist nicht eingehalten werden kann und eine neue Frist nennen.

2. Vergütung

2.1 NvE erhält vom Auftraggeber für die zu erbringenden Leistungen, einschließlich der Einräumung von Nutzungsrechten nach Ziffer 3 dieses Vertrages, die zwischen den Parteien vereinbarte Vergütung.

2.2 Steuern und Sozialversicherungsbeiträge führt NvE ab.

3. Nutzungsrechte

3.1 Der Auftraggeber und NvE sind sich darüber einig, dass der Auftraggeber in die Lage versetzt werden soll, die zu erbringenden Leistungen für den vereinbarten Zweck zu nutzen. An den geschaffenen Gestaltungen räumt NvE dem Auftraggeber mit der Erstellung daher die aus der Angebot ersichtlichen Nutzungsrechte ein.

3.2 An Grafiken sowie an dem zur Ausführung des Auftrags hergestellten, oder von NvE beschafften, Reproduktionsmaterial (z. B. Druckunterlagen wie Satz, Fotos, Stanzformen, Lithografien, Filme, Werkzeuge, elektronische Dateien usw. einschließlich nicht abgelieferte Entwürfe und Sicherungskopien) erwirbt der Auftraggeber grundsätzlich kein Eigentum und keine Rechte. Der Auftraggeber muss die vorbezeichneten Gegenstände jedoch zu einem angemessenen Preis übernehmen, wenn NvE dies anbietet.

4. Abnahme, Gewährleistung

4.1 Soweit es sich bei den von NvE zu erbringenden Leistungen um Werkleistungen handelt, bedürfen diese der Abnahme durch den Auftraggeber.

4.2 NvE steht dafür ein, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen hinsichtlich des abgelieferten Materials bzw. Formates jeweils dem Stand der Technik entsprechen und frei von Mängeln sind.

4.3 NvE steht auch dafür ein, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen keine Rechte Dritter verletzen, soweit sie von NvE stammen. Für den Fall, dass Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte berechtigte Ansprüche gegen den Auftraggeber im Hinblick auf die vertragsgegenständlichen Leistungen geltend machen, verpflichtet sich NvE, die vertragsgegenständlichen Leistungen innerhalb einer angemessenen, dem Auftraggeber mitzuteilenden Frist so abzuändern, oder neu zu erbringen, dass die Rechte Dritter nicht mehr verletzt werden, oder die Rechte von den Dritten auf Kosten des Auftraggebers einzuholen sind. Nach Ablauf der Frist kann der Auftraggeber die Änderung auf Kosten von NvE selbst, oder durch Dritte vornehmen. Für vom Auftraggeber gelieferte Vorlagen und andere Materialien übernimmt NvE keine Gewährleistung.

5. Haftung

5.1 NvE haftet für durch NvE verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sie die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit der Leistung sind, sie auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (siehe Absatz 2) beruhen, sie die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die NvE nach dem Produkthaftungsgesetz haftet.

5.2 Wesentliche Vertragspflichten im vorgenannten Sinne sind solche vertragliche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

5.3 Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung von Leistungen, wie denen von NvE typischerweise und vorhersehbar gerechnet werden muss. Für nicht typischerweise eintretende sowie unvorhersehbare Schäden haftet NvE nur, soweit der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde; dies gilt nicht, wenn Leib, Leben oder Gesundheit betroffen sind.

5.4 Im Übrigen ist die Haftung von NvE unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für den Einsatz der vertragsgegenständlichen Leistungen in sicherheitsrelevanten Kontexten. Der Auftraggeber ist für den Einsatz der vertragsgegenständlichen Leistungen z.B. auf Veranstaltungen und damit zusammenhängenden technischen Sicherheitsmaßnahmen selbst und allein verantwortlich.

6. Referenzkundennennung

NvE ist berechtigt, auf ihrer Unternehmenswebseite auf den Auftraggeber als Referenzkunden hinzuweisen und in diesem Zusammenhang die vertragsgegenständlichen Leistungen in Form von Arbeitsergebnissen zu veröffentlichen und öffentlich zugänglich zu machen.

7. Sonstige Bestimmungen

7.1 Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus dieser Vereinbarung die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen Internationalen Privatrechts.

7.2 Leistungs- und Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Berlin.